Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Milarg GmbH (nachfolgend „Milarg") und ihren Kundinnen und Kunden im Bereich Planung, Lieferung und Montage von Küchen sowie Innenausbauprojekten. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von Milarg schriftlich anerkannt wurden.
2. Offerten und Vertragsabschluss
Offerten von Milarg sind freibleibend und während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Milarg oder mit Unterzeichnung der Offerte durch die Kundschaft zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten folgende Zahlungskonditionen:
- 40 % bei Auftragserteilung
- 50 % bei Lieferbereitschaft
- 10 % nach erfolgter Montage, zahlbar innert 10 Tagen netto
Bei Zahlungsverzug ist Milarg berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p. a. sowie Mahngebühren zu verlangen.
4. Lieferung und Montage
Liefer- und Montagetermine werden nach bestem Wissen vereinbart, gelten jedoch nicht als Fixtermine, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten wird. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen seitens des Herstellers oder bauseitiger Verhältnisse berechtigen nicht zur Auflösung des Vertrags oder zur Geltendmachung von Schadenersatz.
Die Kundschaft stellt sicher, dass die baulichen Voraussetzungen (Strom, Wasser, Boden, Wände, Zufahrt) bei Montagebeginn vollständig erfüllt sind.
5. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum von Milarg. Milarg ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vornehmen zu lassen.
6. Abnahme
Nach Fertigstellung der Montage erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Etwaige Mängel sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme oder zum Zurückbehalt der Restzahlung.
7. Gewährleistung
Milarg leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Für Nolte Produkte gelten zusätzlich die Garantiebedingungen des Herstellers. Natürliche Abweichungen bei Hölzern, Furnieren, Natursteinen und anderen Naturmaterialien stellen keinen Mangel dar.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innert 7 Tagen, schriftlich anzuzeigen.
8. Haftung
Milarg haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
9. Rücktritt und Stornierung
Bei einer Stornierung nach Auftragsbestätigung ist Milarg berechtigt, bereits angefallene Planungs-, Material- und Produktionskosten in Rechnung zu stellen sowie eine angemessene Bearbeitungspauschale zu verlangen.
10. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Zug, Schweiz.
